Wohnungsbauprämie zum Bausparen

Eine bedeutende Komponente Bausparens ist die Wohnungsbauprämie, eine Förderung vom Staat, die Bausparern und Bausparerinnen dabei hilft, das Ziel der Immobilienfinanzierung schneller zu erreichen. Diese spezielle Bausparprämie ist für alle von Belang, deren Jahreseinkommen nicht über 35.000 Euro, bei Paaren bis zu 70.000 Euro liegt.

Kurze Grundlagen des Bausparens

Bausparen ist ein Finanzierungsmodell, das vor allem in Deutschland weit verbreitet ist und darauf abzielt, Personen beim Erwerb von Wohneigentum oder der Finanzierung von Renovierungsarbeiten zu unterstützen. Das System basiert auf einem kollektiven Spar- und Darlehensmechanismus, der sich aus den Beiträgen der Teilnehmer speist. In der Ansparphase zahlen Bausparer regelmäßig Einlagen in ihren Bausparvertrag ein, bis ein vorher festgelegter Betrag, die sogenannte Bausparsumme, erreicht ist. Während dieser Phase profitieren die Sparer von einer garantierten Verzinsung ihres Guthabens.

Nach Erreichen der Mindestsparsumme und Ablauf der vertraglich vereinbarten Sparzeit tritt de Bausparvertrag in die Darlehensphase ein. Der Bausparvertrag ist nun zuteilungsreif. Zu diesem Zeitpunkt können Bausparer ein zinsgünstiges Darlehen in Anspruch nehmen, um Immobilienprojekte zu finanzieren. Die Besonderheit dieses Darlehens liegt in den im Vergleich zum Marktzins oft deutlich niedrigeren Zinsen. Dieses Modell ermöglicht es den Teilnehmern, langfristig für ihr Wohneigentum zu sparen und gleichzeitig von günstigen Finanzierungskonditionen zu profitieren.

Die Wohnungsbauprämie und ihr Beitrag

Die Wohnungsbauprämie, auch WOP genannt, ist eine staatliche Förderung, die darauf abzielt, Menschen bei der Realisierung ihres Wohnraums, sei es dem Hausbau oder dem Kauf einer Bestandsimmobilie zu unterstützen. Sie dient als finanzielle Hilfe, um Geld für den Erwerb, Bau oder die Renovierung einer Immobilie anzusparen.

Dieses zusätzliche finanzielle Polster kann im Laufe der Zeit einen Unterschied bei der Verwirklichung des Eigenheims ausmachen und den Zugang zu Wohneigentum bezogenen Finanzierungen erleichtern. Grundsätzlich soll durch diese Art der Bausparprämie die Hemmschwelle für den Kauf der Immobilie fallen.

Die Wohnungsbauprämie fördert der Staat

Die Wohnungsbauprämie ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Förderung für den Wohnungs- und Eigenheimbau. Indem der Staat finanzielle Anreize bietet, fördert er aktiv den Erwerb von Wohneigentum und trägt zur Stabilität des Immobilienmarktes bei. Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren Strategie, um den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu verbessern und die finanzielle Sicherheit der Bürger zu stärken.

Die WOP als langfristige Fördermaßnahme

Die Wohnungsbauprämie ist eine langfristige Fördermaßnahme, die über einen längeren Zeitraum finanzielle Hilfe bietet. Im Gegensatz zu einmaligen Zahlungen wird die Wohnungsbauprämie Jahr für Jahr ausgezahlt, vorausgesetzt, die festgelegten Voraussetzungen werden erfüllt. Diese Regelmäßigkeit der Prämie gibt nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern ermutigt sie auch dazu, weiterhin Geld in ihren Bausparvertrag einzuzahlen, um langfristig Vermögen aufzubauen.

Die Wohnungsbauprämie ist nicht nur für die Einzelnen von Vorteil, sondern trägt auch zur Stabilität des Immobilienmarktes bei. Indem sie den Erwerb von Wohneigentum fördert, steigert sie die Nachfrage nach Immobilien und unterstützt somit auch den Bau neuer Wohnungen. Dies wiederum schafft Arbeitsplätze und stärkt die Bau- und Immobilienbranche, was positive Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft haben kann.

Hemmschwelle soll abgebaut werden

Die Wohnungsbauprämie bedeutet nicht nur eine finanzielle Bezuschussung beim Erwerb einer Immobilie, sondern auch die Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen. Das angesparte Kapital kann nicht nur für den Hauskauf verwendet werden, sondern dient auch als finanzielle Reserve für zukünftige Ausgaben oder als Absicherung für unvorhergesehene Ereignisse.

Darüber hinaus ist die Wohnungsbauprämie ein Instrument zur Förderung der finanziellen Bildung und Eigenverantwortung. Sie ermutigt Bürgerinnen und Bürger dazu, frühzeitig mit dem Sparen für den Kauf einer eigenen Immobilie zu beginnen und sich langfristige finanzielle Ziele zu setzen.

Insgesamt ist die Wohnungsbauprämie eine wichtige langfristige Finanzierungshilfe, die nicht nur dabei hilft, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, sondern auch langfristige finanzielle Sicherheit aufzubauen und die Wirtschaft zu stärken.

Wohnungsbauprämie: bis zu 140 Euro pro Jahr vom Staat

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie und habe ich Anspruch darauf? Fragen, die vielen bei der Finanzierung ihrere eigenen vier Wände wohl unter der Nägeln brennt: Dabei wirken die Antworten für manche Sparer möglicherweise zunächst einmal ernüchternd:

Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt derzeit zwischen 8,8% und 9% der jährlichen Sparleistung, jedoch maximal 70 Euro pro Jahr für Singles und 140 Euro pro Jahr bei verheirateten Paaren oder Lebenspartnerschaften.

Dieser zusätzliche Betrag, der Jahr für Jahr angesammelt wird, kann die Sparbemühungen unterstützen und den Prozess des Bausparens beschleunigen. Auch wenn diese Höhe von 70 Euro, bzw. die Anhebung bei verheirateten Paaren auf 140 Euro nicht wirklich hoch erscheint, handelt es sich um eine jährliche Bezuschussung, welche die Sparleistung einiger Sparer in Summe dann durchaus erhöhen kann, um dem Wohntraum nähre zu kommen.

Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie?

Der Traum vom eigenen Haus ist für viele Bundesbürger realisierbar, besonders wenn sie einen Bausparvertrag abschließen. Seit 1952 fördert der Staat mit der Wohnungsbauprämie Wohnungsbauer und solche, die es werden wollen. Die Prämie zu erhalten, erfordert keinen großen Aufwand. Die Voraussetzungen für die Förderung sind im Wohnungsbau-Prämiengesetz klar definiert.

  • Grundsätzlich kann die Prämie von Personen beantragt werden, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und mindestens 16 Jahre alt sind.
  • Die Förderung ist dabei an festgelegte Sparverträge gebunden, die für den Wohnungsbau gedacht sind und die Einkommensgrenze einhalten. Besonders Bausparverträge werden gefördert, jedoch darf es sich nicht um vermögenswirksame Leistungen handeln.
  • Ein weiteres Förderkriterium ist die Höhe der jährlichen Sparrate: Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag eingezahlt werden. Die Prämie beträgt dann 10 Prozent der Sparleistung, jedoch maximal 70 Euro für Singles und 140 Euro für Verheiratete oder Verpartnerte.
  • Um eine Förderung durch die Wohnbauprämie zu erhalten, muss zudem sichergestellt werden, dass für diese Beiträge nicht bereits die Arbeitnehmersparzulage in Anspruch genommen wurde. Eine Doppelförderung durch die Arbeitnehmer-Sparzulage und die WOP ist nicht möglich.

Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie:

Doch es gibt auch Einschränkungen, bei denen keine Wohnungsbauprämie ausgezahlt wird. So ist die Einkommensgrenze, bis zu der die Leistung ausgezahlt wird, klar definiert:

Für Singles gilt, dass ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr nicht über 35.000 Euro liegen darf, während für Ehepaare eine Einkommensgrenze von 70.000 Euro gilt. Personen, die über diesen Einkommensgrenzen liegen, sind nicht berechtigt, von der Förderung zu profitieren.

Das zu versteuernde Einkommen bei Arbeitnehmern umfasst das Bruttoeinkommen abzüglich etwaiger abzugsfähiger Positionen wie z.B. Werbungskosten. Selbst wenn das Bruttoeinkommen also über der Einkommensgrenze von 35.000 Euro jährlich liegt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass die Wohnungsbauprämie nicht in Anspruch genommen werden kann.

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie

Um die Wohnungsbauprämie beantragen zu können, müssen Bausparer einen Antrag bei ihrer Bausparkasse bzw. Bank stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen, um ihre Anspruchsberechtigung nachzuweisen.

Dieser Prozess ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Bürger alle verfügbaren staatlichen Unterstützungen nutzen können und ihren Sparzielen näherkommen. Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, um keine Fördermittel zu verpassen. Die Prämie eines jeden Sparjahres kann bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt, beantragt werden.

Auch neue Verträge sind förderfähig

Es ist nicht erforderlich, dass der Sparvertrag bereits lange besteht, um die Wohnungsbauprämie beantragen zu können. Auch ein neu abgeschlossener Bausparvertrag ist förderfähig. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die jährlich beantragte Prämie nicht sofort gutgeschrieben wird. Vielmehr erfolgt die Gutschrift erst nach Ablauf eines Zeitraums von 7 Jahren, was bedeutet, dass Bausparer Geduld aufbringen müssen, bevor sie von den staatlichen Zuschüssen profitieren können.

Was gehört in den Antrag auf Wohnungsbauprämie?

Bausparkassen schicken den Antrag zur Wohnungsbauprämie in der Regel automatisch an ihre Kunden. Die Wohnungsbauprämie kann inzwischen bei vielen Bausparkassen auch online beantragt werden. Für den Antrag benötigt man Angaben aus dem Bausparvertrag, die Steueridentifikationsnummer und den Steuerbescheid für das Antragsjahr. Der Antrag muss entweder handschriftlich oder digital unterzeichnet werden.

Die Verwendung der Wohnungsbauprämie und ihre Auswirkungen

Die Wohnungsbauprämie ist speziell für wohnwirtschaftliche Zwecke bestimmt. Bezieher können die Prämie zusammen mit ihren eigenen Sparleistungen verwenden, um die Bausparsumme schneller zu erreichen und somit den Weg zur Immobilienfinanzierung zu ebnen.

Dieser finanzielle Zuschuss kann auch dazu beitragen, die monatlichen Belastungen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung zu reduzieren und langfristig Kosten zu sparen.

Wann wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Wohnungsbauprämie wird nicht direkt ausgezahlt. Stattdessen ermittelt die Bausparkasse anhand des Antrags, ob man Anspruch auf die Prämie hat, und informiert spätestens auf dem folgenden Kontoauszug darüber. Die Wohnungsbauprämie wird zunächst auf dem Konto vorgemerkt. Auf dem Kontoauszug sollte nach der Beantragung erkennbar sein, ob die Prämie genehmigt wurde oder nicht.

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt des Antrags. Alle bereits beantragten und genehmigten Prämien werden erst ausgezahlt, wenn nachgewiesen wurde, dass das angesparte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.Wohnwirtschaftliche Verwendung der Prämie

Die Prämie wird erst ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag „wohnwirtschaftlich“ verwendet wird.

„Wohnwirtschaftlich“ bedeutet, dass das angesparte Vermögen für Zwecke wie den Wohnungsbau oder die Renovierung und Sanierung eines Hauses genutzt wird. Das heißt, das Geld muss für eine Verbesserung oder den Neubau einer Immobilie verwendet werden.

Ausnahmen von der Wohnwirtschaftlichkeitsklausel

Personen, die bei Vertragsabschluss noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Verpflichtung zur wohnwirtschaftlichen Verwendung ausgenommen. Stattdessen haben sie nach Ablauf von 7 Jahren die Möglichkeit, einmalig frei über ihr Guthaben zu verfügen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie auf die Beiträge beschränkt ist, die in den letzten 7 Sparjahren vor Verfügbarkeit des Guthabens geleistet wurden. Für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, ist die wohnwirtschaftliche Verwendung ebenfalls nicht zwingend vorgeschrieben.

Wohnungsbauprämie – Schritt für Schritt

  • Jährlich muss der Antrag auf Wohnungsbauprämie ausgefüllt werden, wenn man bereits einen Bausparvertrag hat und die Kriterien erfüllt.
  • Den Antrag für die Wohnungsbauprämie erhält man mit dem Jahreskontoauszug von der Bausparkasse. Dieser wird automatisch im Frühjahr zugesandt und enthält alle Infos über die Höhe der Wohnungsbauprämie.
  • Für einen neuen Bausparvertrag gilt es, die Bausparsumme niedrig zu halten. Um die Förderung auszuschöpfen, reichen 10.000 Euro bei einem Single und 20.000 Euro bei Paaren.
  • In jedem Fall sollte auch mit einem der großen Finanzierungsvermittler gesprochen werden. Bereits beim Abschluss der Bausparverträge bei der Bausparkasse sollte geklärt werden, ob bei der vereinbarten Sparleistung ein Anspruch auf die Wohnungsbauprämie oder die Arbeitnehmersparzulage besteht und in welcher Höhe diese ausfallen würde.

Fazit: Die Wohnungsbauprämie als wichtige staatliche Förderung

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der darauf abzielt, Menschen beim Erwerb, Bau oder der Renovierung einer Immobilie zu unterstützen. Sie dient als finanzielle Hilfe, um Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke anzusparen und den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Dieser zusätzliche finanzielle Beitrag kann einen erheblichen Unterschied bei der Realisierung des Wohnraums ausmachen und den Zugang zu Immobilienfinanzierungen erleichtern.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt bis zu 140 Euro pro Jahr für Verheiratete oder Lebenspartnerschaften und bis zu 70 Euro pro Jahr für Singles. Um diese Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören unter anderem ein bestimmtes zu versteuerndes Einkommen sowie die Einhaltung der jährlichen Mindestsparrate von 50 Euro in den Bausparvertrag.

Die staatliche Förderung durch die Wohnungsbauprämie ist ein wichtiger Bestandteil der Wohnungs- und Eigenheimbaustrategie. Indem der Staat finanzielle Anreize bietet, fördert er aktiv den Erwerb von Wohneigentum und trägt zur Stabilität des Immobilienmarktes bei. Die Wohnungsbauprämie stellt somit eine langfristige Fördermaßnahme dar, die es ermöglicht, kontinuierlich von staatlicher Unterstützung zu profitieren und ihren Wohntraum zu verwirklichen.

Der Prozess des Beantragens der Wohnungsbauprämie ist relativ unkompliziert. Bausparer müssen einen Antrag bei ihrer Bausparkasse stellen und die erforderlichen Unterlagen einreichen, um ihre Anspruchsberechtigung nachzuweisen. Die Prämie jedes Sparjahres kann bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Sparjahr beantragt werden. Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie erfolgt jedoch erst, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass das Kapital wohnwirtschaftlich verwendet wird.

„Wohnwirtschaftlich“ bedeutet, dass das angesparte Vermögen für Zwecke wie den Wohnungsbau oder die Renovierung und Sanierung eines Hauses genutzt wird. Ausnahmen von dieser Regel gelten für Personen, die bei Vertragsabschluss ihr 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden.

Insgesamt ist die Wohnungsbauprämie eine wichtige staatliche Fördermaßnahme, die dabei hilft. Sie trägt dazu bei, den Zugang zur Wohneigentums bezogenen Finanzierung zu erleichtern und den Immobilienmarkt zu stabilisieren. Durch einen einfachen Beantragungsprozess und klare Voraussetzungen können Bausparer kontinuierlich von der staatlichen Unterstützung profitieren und ihrem Ziel, ein Eigenheim zu erwerben oder zu renovieren, näherkommen.

Holger Kosmund
Bauspar-Experte

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Autor: Holger Kosmund

Seit über 20 Jahren berate und betreue ich meine Kunden in den Bereichen Finanzen, Vorsorge und Versicherungen. Mein Ziel ist es, meine Expertise mit meinen Kunden zu Teilen, um die besten Ergebnisse für sie zu erzielen.