Startseite Glossar Bindungsfrist Bindungsfrist Die Bindungsfrist bezeichnet eine festgelegte Dauer der Sparphase. Häufig beträgt sie sieben Jahre und hat Auswirkungen auf Prämien. Die Wohnungsbauprämie kann z.B. nur bezogen werden, wenn die Bindungsfrist mindestens sieben Jahre beträgt. «Bewertungszahl Bruttoeinkommen»