Wie kann ich einen Bausparvertrag kündigen?

Kaum ein Sparmodell ist für Käufer einer Immobilie so attraktiv wie das Bausparen. Der Bausparvertrag erfreuen sich sehr großer Beliebtheit. 21,8 Millionen abgeschlossene Verträge zählte Statista im Jahr 2023. 

Warum das so ist, liegt auf der Hand: Die Zinsen für das Bauspardarlehen eines Bausparvertrags stehen fest und sind somit keinen Schwankungen ausgesetzt. Eine gute Anlage für die Bausparer, die auf Nummer sicher gehen möchten. 

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Der Nachteil daran ist jedoch, dass die Laufzeiten solcher Darlehen der Bausparkassen recht lang sind. Oft sind diese Verträge auf mehrere Jahre ausgelegt. Erst, wenn diese Zeit abgelaufen ist, kann das Bauspardarlehen beantragt werden.

Manche Kunden möchten allerdings früher an Ihr Geld kommen. Glücklicherweise gibt es dafür Möglichkeiten, den Bausparvertrag bei der Bausparkasse zu kündigen.

Bausparvertrag kündigen – Gründe

Wie bereits Publilius Syrus im alten Rom sagte: „Ein Plan, der nicht geändert werden kann, ist schlecht.“ Es gibt immer mal Situationen im Leben, die es erforderlich machen, umzuplanen und anders an Dinge heranzugehen. Das gilt auch für einen Bausparvertrag. Dieser kann immer, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. 

Nichtsdestotrotz sollten die Kündigungsgründe wohl überlegt sein. Schließlich fallen dann die günstigen Konditionen der Bausparkassen, die oft zum Abschluss des Vertrages bewegt haben. 

Umstände verändern sich

Veränderte Lebensumstände wie Umzug, berufliche Veränderungen oder familiäre Situationen können dazu führen, dass ein Bausparvertrag nicht mehr den Bedürfnissen entspricht. Stellt der Bausparvertrag eine große Belastung dar, kann es möglicherweise sinnvoll sein, ihn früher als geplant zu kündigen. 

Oft erfolgen Kündigungen in Ansparphasen, in denen bereits eine gewisse Summe an Geld angespart wurde. Wird die angesparte Summe schon früher benötigt, sei es für eine erneute Investition oder aus privaten Gründen, erfolgt eine vorzeitige Kündigung. 

Manchmal bieten sich dem Kunden aber auch bessere Möglichkeiten zur Finanzierung von Immobilien oder anderen Projekten, die den Bausparvertrag überflüssig machen.

Bausparvertrag kündigen – Eine Frage der Phase

Im Falle einer Kündigung heißt es, mit einem genau auf die Vertragsbedingungen zu schauen. Welche Bedingungen und welche Frist gelten, ist von der Phase des Bausparvertrages abhängig:

  1. Ansparphase: In dieser Phase werden regelmäßig Beiträge auf das Bausparkonto eingezahlt, um die vereinbarte Bausparsumme zu erreichen.
  2. Zuteilungsphase: Sobald das Sparziel erreicht wurde, ist die Ansparphase abgeschlossen. Der Vertrag wird zuteilungsreif, und es besteht die Möglichkeit, das Sparguthaben sowie das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen.
  3. Darlehensphase: In dieser Phase wird das Bauspardarlehen in monatlichen Raten getilgt, die aus Zinsen und Tilgung bestehen. Diese Phase beginnt, sobald das Bauspardarlehen in Anspruch genommen wurde.

Kündigung des Bausparvertrag in der Ansparphase: 

Zu einer Kündigung in der Ansparphase kommt es oft, wenn plötzlich Geld benötigt wird und Kunden auf die ersparte Summe zugreifen möchten.

Wie lange die Kündigungsfrist der Bausparkasse ist, steht in den Allgemeinen Bausparbedingungen (kurz: ABB). In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten. Wenn das Geld nicht dringend benötigt wird, lohnt es sich, die Kündigungsfrist einzuhalten. 

Um schneller an das Geld zu kommen, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit, eine sofortige Auszahlung anzufragen. In einem solchen Fall verlangen die meisten Anbieter jedoch eine Abschlagszahlung. Diese kann pro Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist, bis zu 1 % der Auszahlungssumme betragen. 

Kündigung in der Zuteilungsphase

Sobald das Sparziel erreicht wurde, ist die Ansparphase abgeschlossen. In der Zuteilungsphase kann der Bausparvertrag jederzeit kostenfrei aufgelöst werden und das Sparguthaben wird inklusive der Zinsen ausgezahlt. Hier gelten in der Regel keine Kündigungsfristen.

Kündigung in der Darlehensphase

Auch wenn die Sparphase des Bausparvertrags bereits abgeschlossen ist und die Darlehensphase beginnt, ist eine Kündigung möglich. Dies ist allerdings nur ratsam, wenn einen Kredit zu günstigeren Konditionen zur Verfügung steht. 

Möglicherweise kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, wenn das Bauspardarlehen vorzeitig zurückgezahlt wird. Diese gilt es in die Kalkulation mit einzurechnen. 

Wenn Sondertilgungen möglich sind, besteht die Möglichkeit, einen günstigeren Kredit abschließen und damit den Bausparvertrag tilgen.

Welche Nachteile kann eine vorzeitige Kündigung haben? 


Kunden sollte gründlich überlegen, ob es sinnvoll ist, einen Bausparvertrag vorzeitig aufzulösen. Selbst wenn keine Gebühren für eine vorzeitige Auszahlung anfallen, können finanzielle Nachteile entstehen:

  • Mögliche Bonuszinsen, die erst zum Ende der Ansparphase gezahlt werden, gehen möglicherweise verloren.
  • Die gezahlten Abschlussgebühren werden nicht erstattet. Dies kann bedeuten, dass die Sparbeiträge nur die Gebühren abdecken und noch kein oder nur wenig Guthaben angespart wurde, besonders wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird.
  • Bei Bausparverträgen mit staatlicher Förderung können weitere finanzielle Nachteile entstehen. Um die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf der Bausparvertrag nicht vor Ablauf von sieben Jahren gekündigt werden.

Bausparvertrag kündigen – Schritt für Schritt

In der Regel reicht ein formloses Schreiben aus, um einen Bausparvertrag zu kündigen.  Das Schreiben sollte jedoch mindestens folgende Angaben enthalten und kann sicherheitshalber per Einschreiben versendet werden.

  • Name und Anschrift
  • Vertragsnummer
  • Auszahlungskonto
  • Datum, zu dem der Vertrag gekündigt wird
  • Unterschrift aller Kontoinhaber

Sobald das Schreiben bei der Bausparkasse eingeht, startet die Kündigungsfrist. Eine Eingangsbestätigung und eine Information darüber, wann die Auszahlung erfolgt, geben zusätzliche Sicherheit. Manchmal gibt es auch Kündigungsformulare, die nur ausgefüllt werden müssen.

Alternativen zur Kündigung: erstmal ein Gespräch mit der Bausparkasse

Gerade wenn eine vorzeitige Kündigung mit finanziellen Nachteilen verbunden wäre, lohnt es sich, Alternativen zu prüfen. Ist der Bausparvertrag gekündigt, gibt es oft kein Zurück mehr.

Reduktion der Sparrate

Wenn es darum geht, eine weitere Investition zu tätigen und ein weiteres Darlehen aufzunehmen, kann die Bausparsumme eventuell reduziert werden, oder alternativ die Sparrate erhöht. Somit wird die Darlehensphase schneller erreicht und der Zugriff aufs Darlehen ist rascher möglich. 

Bausparvertrag teilen

Eine weitere Möglichkeit, schneller an das Darlehen zu kommen, ist, den Vertrag zu teilen. Hierzu wird die Bausparsumme in zwei Bausparverträge geteilt. Einer dieser Verträge kann dann früher zuteilungsreif werden, sodass ein Teil der Darlehenssumme schneller ausgezahlt werden kann.

Übertragung oder Verkauf des Bausparvertrages

Es besteht auch die Option, den Bausparvertrag an jemand anderes zu übertragen oder zu verkaufen. Der Vorteil an dieser Möglichkeit ist, dass Bonuszahlungen und Prämien erhalten bleiben, da sich die Konditionen in einem solchen Fall nicht verändern. 

Kündigunsmöglichkeiten bei den einzelnen Bausparanbietern:

So zahlreich wie die Anbieter von Bausparverträgen sind auch die Möglichkeiten einer Kündigung auf den Seiten der einzelnen Anbieter. Hier ein kleiner Überblick:  

Wüstenrot

Wüstenrot bietet zahlreiche Optionen, wie die Teilung des Bausparvertrages, oder auch die Verringerung der monatlichen Rate. Zudem besteht die Option zu prüfen, ob eine Umstellung auf den Wohnspartarif mit einem Zinssatz ab 0,45 % möglich ist. 

Badenia

Die Mindestlaufzeit des Vertrags bei der Badenia beträgt normalerweise 18 Monate, wobei eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist. Die Kündigungsfrist variiert zwischen 3 und 6 Monaten; eine versäumte Frist führt zur automatischen Verlängerung des Vertrags.

Für schriftliche Kündigungen per Post gilt die folgende Adresse: Deutsche Bausparkasse Badenia AG, Badeniaplatz 1, 76189 Karlsruhe. Alternativ ist die Kündigung per E-Mail an service@badenia.de möglich. 

BHW

Die BHW verweist ebenfalls auf viele Alternativmodelle, um im Falle einer Kündigung des Bausparvertrages keine finanziellen Einbußen zu erleiden. Der Kontakt zum Bausparberater wird empfohlen, um Alternativen aufzuzeigen.

Signal Iduna

Die Signal Iduna verweist ebenfalls auf Alternativangebote bei Kündigungswunsch. Für die Kündigung eines Bausparvertrags oder eines Finanzdienstleistungsvertrags ist die entsprechende Adresse zu verwenden: Signal-Iduna-Bauspar-AG, Kapstadtring 7, 22297 Hamburg.

Schwäbisch Hall

Schwäbisch Hall verweist ebenfalls auf die möglichen Nachteile einer frühzeitigen Kündigung und stellt Alternativen in Aussicht. Dennoch kann die Kündigung bequem mittels Formular erfolgen. 

BKM

Bei der BKM gilt:  Der Bausparer kann den Vertrag jederzeit kündigen, jedoch kann er sein Guthaben frühestens nach 6 Monaten ab Kündigung erhalten. Die Bausparkasse behält bei vorzeitiger Auszahlung einen Abschlag von 3 Prozent ein und es gibt keinen Ausgleichsbonus bei vorzeitiger Kündigung. Falls die Rückzahlung noch nicht begonnen hat, kann der Vertrag auf Wunsch des Bausparers fortgeführt werden.

Alte Leipziger

Die Alte Leipziger bietet ein Kündigungsformular an, welches nur noch ausgefüllt und abgesendet werden muss. Hierbei kann der Kunde zwischen folgenden Optionen wählen:  

  • Kündigung Sofort, dann wird gemäß §15 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) ein Auszahlungsabschlag berechnet. 
  • Kündigung nach Ablauf der 6-monatigen Kündigungsfrist. 
  • Kündigung nach Ablauf der 7-jährigen Vertragslaufzeit.

start:bausparkasse

Ähnlich verhält es sich bei der start:bausparkasse. Hier kann mittels Kündigungformular eine Kündigung einfach eingereicht werden. 

Fazit: Bausparbedingungen sorgfältig prüfen

Bausparverträge erfreuen sich bei vielen Kunden großer Beliebtheit. Allerdings kann ein solcher Vertrag zur Last werden, gerade wenn man kurzfristig auf das Geld zugreifen möchte. Verständlich, dass es dann nahe liegt, den Bausparvertrag zu kündigen und so schneller Anspruch auf das eingezahlte Guthaben zu haben.

Bereits vor dem Abschluss gilt daher: Bausparverträge vergleichen!

Bevor das Kündigungsschreiben herausgeschickt wird, macht es Sinn, auf jeden Fall sorgfältig zu prüfen, welche Kündigungsfrist gilt. Wichtig ist eine genaue Prüfung, welche sonstigen Bedingungen herrschen. Eine staatliche Förderung kann eventuell wegfallen und finanzielle Einbußen können entstehen.

Möglicherweise sollten Alternativen zur Kündigung in Betracht gezogen werden. Das Wichtigste ist, den Bausparvertrag nicht Hals über Kopf zu kündigen, sondern in Ruhe eine Kosten Nutzen Rechnung zu machen.

Holger Kosmund
Bauspar-Experte

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Autor: Holger Kosmund

Seit über 20 Jahren berate und betreue ich meine Kunden in den Bereichen Finanzen, Vorsorge und Versicherungen. Mein Ziel ist es, meine Expertise mit meinen Kunden zu Teilen, um die besten Ergebnisse für sie zu erzielen.