Die Arbeitnehmersparzulage ist eine Unterstützung vom Staat, der für die Anlage von
vermögenswirksamen Leistungen eine Förderung zahlt.
Die Sparzulage beträgt 9% und bis zu 470 Euro jährlich können maximal gefördert werden. Voraussetzung ist ein maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 Euro (ledig) oder 35.800 Euro (verheiratet / verpartnert) sowie eine Bindungsfrist von sieben Jahren.