Durch den Bausparvertrag erhält der Bausparer das Recht bei Zuteilung eine vereinbarte Bausparsumme zu vereinbarten Konditionen ausgezahlt zu bekommen.
Die Höhe der Bausparsumme und des Darlehens, der Spar- und Tilgungsbeträge sowie das benötigte Guthaben und Zuteilungszahl werden entsprechend dem gewählten Bauspartarif im Bausparvertrag festgelegt.