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Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen werden ab einem vereinbarten Zeitpunkt auf den nicht ausgezahlten Darlehensbetrag berechnet. Sie garantieren die Konditionen der Bereitstellung bis es zurr Auszahlung kommt, wenn das Darlehen aus verschiedenen Gründen noch nicht abgerufen wurde oder abgerufen werden kann.