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Kündigung des Bausparvertrags

Die Kündigung des Bausparvertrags bezieht sich auf die vorzeitige Beendigung des Bausparvertrags durch den Bausparer oder den Bausparkreditgeber vor Erreichen der vereinbarten Zuteilungsreife.

Der Bausparvertrag kann vom Bausparer gekündigt werden, wenn dieser beispielsweise das angesparte Guthaben für einen anderen Zweck benötigt oder sich für eine alternative Finanzierungsmöglichkeit entscheidet. Es kann jedoch zu Kündigungsgebühren oder finanziellen Einbußen kommen, da möglicherweise Abschlussgebühren oder andere Kosten abgezogen werden.

Der Bausparkreditgeber kann den Bausparvertrag kündigen, wenn der Bausparer seine vertraglichen Pflichten, wie zum Beispiel regelmäßige Einzahlungen, nicht erfüllt oder gegen die vereinbarten Bedingungen verstößt.

Es ist wichtig, die Auswirkungen einer vorzeitigen Kündigung des Bausparvertrags zu verstehen, einschließlich möglicher Verluste oder Gebühren.