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Mindestsparguthaben

Das Mindestsparguthaben ist der Mindestbetrag, der im Bausparvertrag angespart werden muss, um zur Zuteilungsreife zu gelangen und ein Bauspardarlehen beantragen zu können.

Das Mindestsparguthaben wird vertraglich festgelegt und kann je nach Bausparvertrag und individuellen Vereinbarungen unterschiedlich sein. Es ist in der Regel ein Prozentsatz der Bausparsumme oder des Bausparziels.

Um das Bauspardarlehen zu erhalten, muss der Bausparer das Mindestsparguthaben erreichen oder überschreiten. Es ist wichtig, regelmäßige Einzahlungen in den Bausparvertrag vorzunehmen, um das Mindestsparguthaben zu erreichen und die Zuteilungsreife zu erlangen.

Das Mindestsparguthaben dient dazu, sicherzustellen, dass der Bausparer ausreichend Eigenkapital angespart hat, bevor er das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann. Es ist eine wichtige Voraussetzung, um die Finanzierung eines Eigenheims über den Bausparvertrag zu ermöglichen.