Die Mindestsparzeit ist der Zeitraum, der im Bausparvertrag festgelegt ist, den der Bausparer mindestens abwarten muss, bevor er das angesparte Guthaben und gegebenenfalls das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen kann.
Die Mindestsparzeit wird vertraglich vereinbart und kann je nach Bausparvertrag und individuellen Vereinbarungen unterschiedlich sein. Sie stellt sicher, dass der Bausparer genügend Zeit hat, um das erforderliche Mindestsparguthaben anzusammeln und die Zuteilungsreife zu erreichen.
Während der Mindestsparzeit kann der Bausparer regelmäßig Einzahlungen in den Bausparvertrag vornehmen, um das angestrebte Bauspardarlehen und das Mindestsparguthaben zu erreichen. In einigen Fällen kann es auch möglich sein, zusätzliche Einzahlungen über den vereinbarten Mindestbetrag hinaus zu tätigen.